CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung dient den Herstellern dazu, aufzuzeigen, dass ein Produkt den Sicherheitsanforderungen der harmonisierten EU-Richtlinien genügt, ohne dass Einzelgenehmigungen bei 27 nationalen Behörden eingeholt werden müssen. [1]
Diese Form der Selbsterklärung fördert den freien Warenverkehr, indem Handelshemmnisse abgebaut werden und leistet in der Folge einen wesentlichen Mehrwert. Betrachtet man die CE-Konformitätserklärung unter dem Gesichtspunkt von „Rechten und Pflichten“, so ist dieser Mehrwert als Recht jedes Herstellers einzuordnen. Die Ausschreibung eines Produkts als konform mit den Anforderungen an die Produktsicherheit über eine gültige CE-Konformitätserklärung muss europaweit durch alle Stellen anerkannt werden.
Auf der Seite der Pflichten stehen jedoch einige wesentliche Punkte, aus denen sich bei Nichtbeachtung ernstzunehmende Konsequenzen ergeben können. Entspricht das mit einer CE-Kennzeichnung versehene Produkt nicht den Anforderungen der eingetragenen Richtlinien, so können alle zweckdienlichen Maßnahmen ergriffen werden, um das Gerät vom Markt zu nehmen, das Inverkehrbringen zu untersagen oder den freien Verkehr für dieses Gerät einzuschränken.
Zu den möglichen Konsequenzen zählen also:
- Inverkehrbringungsverbot
- Anordnung eines Rückrufs
- Öffentlichkeitswarnung
- Anordnung von Prüfungen
- etc.
Diese Konsequenzen können von den nationalen Behörden ergriffen werden, wenn die Konformität bei einer - teils auch unangekündigten - Prüfung nicht nachgewiesen werden kann.
Die Umsetzung der Richtlinien nach dem New Approach wird in Deutschland kontrolliert durch die staatlichen Marktaufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichts- und Arbeitsschutzbehörden), die Unfallversicherungsträger und durch den Markt (Konkurrenten, Kunden, Verbraucherbehörden) [2].
Hieraus ergibt sich die Anforderung an den Hersteller, seine Prozessabläufe zu definieren, zu dokumentieren und einem Dokumentenmanagement zu unterziehen.
Die RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EG bezieht sich auf Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten. In ihr ist eine Stoffliste mit Grenzwerten festgeschrieben, deren Konzentrationen nicht überschritten werden dürfen. Insbesondere wird die Übereinstimmung der Geräte mit der RoHS-II-Richtlinie künftig durch die CE-Kennzeichnung deutlich gemacht. [3]
Je nach Produktart können zudem weitere Richtlinien, wie die R&TTE-Richtlinie oder die Druckgeräterichtlinie zu berücksichtigen sein. Welche Richtlinie in die CE-Konformitätserklärung mit aufzunehmen ist, muss von Produkt zu Produkt nach seinem technischen Aufbau bewertet werden.
[1] CE-Kennzeichnung; (Industrie und Handelskammer Berlin, 2013)
[2] CE-Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln; (Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, 2007) [3] EMV-Leitfaden; (Bundesnetzagentur Referat 411- Marktaufsicht, 2007)
[3] Merkblatt ROHS II; (Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, 2013)
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Letzte Aktualisierung am 01.09.2019